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Ausführungskontrolle und Fördergeldbegleitung

Vorgehen

  • Im Vorfeld der die Bezugsabnahme erstelle ich den Bericht Ausführungskontrolle.

  • Nach der erfolgten Bezugsabnahme wird der Bericht zur Ausführungskontrolle bei der Baubehörde für die Bezugsbewilligung durch die Gemeinde eingereicht.

  • Mit der Bau-Dokumentation führe ich den gemäss Fördergeldrichtlinien notwendigen Nachweis der fachgerechten Umsetzung der Sanierung zur Auszahlung der Fördergelder.

 

Ihr Vorteil

+  Sie werden im Fördergeldprozess bis zum Erhalt der Fördergelder begleitet.

+  Es werden Daten der Planung in die Ausführung bis zur Inbetriebnahme überführt ohne dass

     Information verloren geht.

+  Sie können Ihr Projekt kostengünstiger umsetzen.

Diese Beratung ist gefördert vom Kanton (allermeisten Kantone) mit ca. CHF 500 (EFH) und CHF 1500 (MFH).

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